Informationen zu Bewerbung und Anerkennung von Studienleistungen
Informationen zu Bewerbung und Anerkennung von Studienleistungen
Welche Bewerbungsvoraussetzungen gibt es?
- Die Teilnahme am Programm ist möglich für regulär an der RWTH eingeschriebene Theologie-Studierende (BA, MEd, GeWi) ab dem 3. Bachelor-Semester.
- Ein ERASMUS+ Studienaufenthalt muss mindestens drei Monate und darf maximal zwölf Monate dauern.
- Sie können sich nur für die vom Institut angebotenen Austauschmöglichkeiten bewerben.
- Ausreichende Sprachkenntnisse der Landes- bzw. Unterrichtssprache
- Ein der Bewerbung vorausgehendes Gespräch mit dem Erasmus-Koordinator
Wie läuft die Bewerbung ab?
- Seit 2021 wird die Bewerbung für Erasmus+ Aufenthalte über die zentrale Plattform MoveOn geregelt. Dort müssen Sie sich einmalig registrieren. Via MoveOn erfolgt die Einreichung der Bewerbungsunterlagen und die Kommunikation über die Auswahl. Das Bewerbungsfenster bei MoveOn besteht vom 4. Januar bis zum 31. Januar 2021 für Plätze im WiSe 2021/22 und im SoSe 2022. Eine zweite Bewerbungsfrist für Restplätze im Sommersemester ist geplant, aber noch nicht implementiert.
- Nach Ende der Bewerbungsphase erfolgt der Auswahlprozess durch das Institut (2-4 Wochen).
- Das Institut meldet die ausgewählten Bewerber an der Gasthochschule an und informiert das International Office der RWTH sowie die Bewerber über die Auswahl via MoveOn. Zur Absicherung meldet auch das International Office die Studierenden an die Gasthochschulen. Die ausgewählten Bewerber sollten sich außerdem auch selbst bei der Gasthochschule melden.
- Üblicherweise nimmt dann die Partnerhochschule Kontakt mit den Studierenden auf und erläutert das weitere Vorgehen. Gegebenenfalls sind noch weitere Unterlagen bei der Partnerhochschule einzureichen.
Welche Bewerbungsunterlagen müssen eingereicht werden?
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein.
- Ein tabellarischer Lebenslauf in Deutsch und in der Landes- bzw. Unterrichtssprache (ein Dokument)
- Vorläufige Kurswahl (je einmal pro Wunschuniversität) im Rahmen des Learning Agreements Erasmus+ (part 1 before the mobility). Dieses finden Sie hier (am Ende der Seite). Geben Sie an, welche Lehrveranstaltungen Sie an der Gastuniversität belegen möchten und welche Prüfungsleistungen Sie erbringen möchten – jeweils mit zugehörigen ECTS-Punkten. Je besser die Lehrveranstaltungen zu den Modulen Ihrer Studienordnung an der RWTH passen, desto eher können sie Ihnen anerkannt werden. Es müssen mindestens 15 ECTS-Punkte pro Semester erbracht werden, 30 ECTS werden empfohlen. Für die Bewerbung reicht Ihre eigene Unterschrift. Die übrigen nötigen Unterschriften für das Learning Agreement können Sie nach dem Auswahlverfahren einholen.
- Aktueller Notenspiegel:
- Von Studierenden im Bachelorstudiengang mit etwa 60 erbrachten CP: Deutsche Notenbescheinigung vom ZPA oder aus RWTHonline, aus der alle Prüfungsnoten mit Nachkommastelle hervorgehen
- Von Studierenden im Masterstudiengang:
- Kopie des Bachelor-Zeugnisses
- Wenn bereits Leistungen im Master abgelegt wurden, zusätzlich eine Notenübersicht auf Deutsch vom ZPA oder aus RWTHonline, aus der alle Prüfungsnoten mit Nachkommastelle hervorgehen
- Kopie des Bachelor-Zeugnisses
- Freiwillig: Nachweis(e) über extracurriculares Engagement / Ehrenamt (z. B. BeBuddy-Programm)
- Nachweis über Kenntnisse der Unterrichtssprache (Leuven: B1 Englisch; Louvain-la-Neuve: B1 Französisch; Malta: B2 Englisch; Ein Nachweis der Sprachkenntnisse über das Abitur-Zeugnis ist möglich: B1 Niveau Englisch nach mindestens fünf beziehungsweise sechs Jahren Schulunterricht, zum Beispiel bei einem Abitur nach der 12. beziehungsweise 13. Klasse; B2 Niveau Englisch nach mindestens sieben Jahren Schulunterricht; B1 Niveau Französisch nach mindestens vier beziehungsweise fünf Jahren Schulunterricht; Die Gastuniversität kann aber ggf. einen weiteren Sprachnachweis verlangen.)
- Weiterhin (bitte als zusammengefasstes pdf-Dokument unter „weitere Dokumente“ hochladen): Ein Motivationsschreiben für Ihren Studienaufenthalt im Ausland mit Bezug auf Ihren Erstwunsch in Deutsch und der Unterrichtssprache sowie eine Kopie Ihres Studierendenausweises RWTH Blue Card
Die einzelnen Nachweise müssen grundsätzlich nicht beglaubigt sein.
Welche Auswahlkriterien hat das Institut?
- Formale Vollständigkeit der Unterlagen
- Notwendigkeit für das Studium (Anglistik/Malta)
- Erstaufenthalt oder Mehrfachaufenthalt
- Fachliche und außerfachliche Motivation
Gibt es weitere Informationen zur Anerkennung?
- Voraussetzung für die Anerkennung von Studienleistungen ist der Abschluss des Learning-Agreements (Part 1 before the mobility und ggf. Part 2 during the mobility, falls Änderungen an Part 1 vorgenommen werden müssen)
- Es müssen mindestens 15 ECTS-Punkte pro Semester erbracht werden, empfohlen werden 30 ECTS-Punkte.
- Die Anzahl der erbrachten ECTS sollte den CPs der Module entsprechen, für die Sie die Lehrveranstaltungen anerkennen lassen möchten.
- Studieren Sie nach Möglichkeit so, dass Sie sich Studienleistungen für komplette Module Ihrer RWTH-Studienordnung anerkennen lassen können. Eine Anerkennung von Auslandsstudienleistungen für einzelne Veranstaltungen eines Moduls ist im Hinblick auf die anschließende Durchführung der Modulprüfungen in Aachen sowohl für die Studierenden als auch für die Prüfenden problematisch.
- Bitte beachten Sie, dass ECTS nur bei erfolgreich abgelegter Prüfungsleistung vergeben werden können.
- Nach Ihrem Auslandsaufenthalt stellen Sie dann mit dem Nachweis der im Ausland erbrachten Leistungen beim Prüfungsausschuss der Fakultät einen Antrag auf Anerkennung der Studienleistungen. Dieser ist – bei Vorliegen der Learning-Agreements – in der Regel reine Formsache.