Richtlinien für Abschlussarbeiten

 

Am Ende Ihres Bachelor- oder Ihres Masterstudiums müssen Sie eine Abschlussarbeit verfassen. Um sich bei diesem Unterfangen besser zurecht zu finden, sind hier einige Richtlinien zusammengefasst, die für Bachelor- und Masterprojekte gelten, die am Institut für Katholische Theologie geschrieben werden.

Aufgabe

In einer Bachelor- oder Masterarbeit sollen Sie zeigen, dass Sie in der Lage sind, ein abgegrenztes Thema aus dem Bereich der Theologie, der Religionswissenschaft oder – im Fall des Master-Studiengangs Theologie und Globale Entwicklung – der internationalen Zusammenarbeit/Entwicklungszusammenarbeit in wissenschaftlich adäquater Weise eigenständig zu bearbeiten. Der Anspruch richtet sich dabei auch nach Ihrem Studienfortschritt, Masterarbeiten sollen stärker in die Tiefe gehen als Bachelorarbeiten.

Betreuung

Eine Abschlussarbeit hat zwei Betreuerinnen oder Betreuer. Diese sollten am Institut für Katholische Theologie angestellt sein beziehungsweise in den jeweiligen Studiengängen eine entsprechende Prüfungsbefugnis haben. In sehr interdisziplinär ausgerichteten Arbeiten ist auch ein Zweitbetreuer oder eine Zweitbetreuerin denkbar, der oder die an einem anderen Institut der RWTH tätig ist.

  • Bachelorarbeiten: Hier können Sie jede Lehrende und jeden Lehrenden für eine Erst- oder Zweitbetreuung anfragen.
  • Masterarbeiten: Hier muss eine der beiden Personen habilitiert sein (sie muss also PD oder Professor sein, oder aber eine Professur vertreten).

In welcher Art und Weise sich das Betreuungsverhältnis mit den Prüferinnen oder Prüfern ausgestalten lässt, sollten Sie mit allen Beteiligten im direkten Gespräch klären. Generell gilt aber, dass die Person, welche die Erstbetreuung übernommen hat, Ihr primärer Ansprechpartner oder Ihre primäre Ansprechpartnerin sein soll.

Voraussetzung für die Betreuung einer Abschlussarbeit ist mindestens ein Gespräch mit der angestrebten Erstprüferin beziehungsweise dem angestrebten Erstprüfer, in dem die thematische Ausrichtung, die konkrete Fragestellung und die Erwartungen von den und an die Prüfenden geklärt werden. In diesem Gespräch sollte – entsprechend der thematischen Ausrichtung der Arbeit – besprochen werden, wer für das Zweitgutachten angefragt wird. Mit dieser Person ist dann auch zu besprechen, wie ihre Rolle im Betreuungsprozess aussehen soll – gerade bei interdisziplinär angelegten Arbeiten kann es hier Abstimmungsbedarf geben. Je früher hier kommuniziert wird, desto besser lassen sich später Probleme aufgrund unklarer Absprachen vermeiden.

Umfang

Bei einer Abschlussarbeit sollen Sie weiter in die Tiefe vordringen als bei einer Hausarbeit. Dies spiegelt sich im angestrebten Umfang wider:

  • Bachelorarbeiten: Etwa 60.000–70.000 Zeichen inklusive Leerzeichen (entspricht etwa 30–35 Seiten)
  • Masterarbeiten (Lehramt): Etwa 100.000–140.000 Zeichen inklusive Leerzeichen (entspricht etwa 50–70 Seiten)
  • Masterarbeiten (Theologie und Globale Entwicklung): Etwa 120.000–160.000 Zeichen inklusive Leerzeichen (entspricht etwa 60–80 Seiten)

Formalia

Die Gestaltung wissenschaftlicher Texte (Seitenränder, Schriftart und -größe, Zeilenabstand, etc., aber auch die Zitierweise) richtet sich nach den Standards wissenschaftlichen Arbeitens, mit denen Sie im Studium vertraut gemacht worden sind. Genauere Absprachen können (und sollten) Sie mit Ihrer Erstbetreuerin oder Ihrem Erstbetreuer treffen.

Und los geht´s:

  • Überlegen Sie sich ein Thema, das Sie interessiert und eine konkrete eigene Fragestellung, die Sie untersuchen möchten.
  • Fragen Sie mögliche Betreuerinnen und Betreuer an und klären Sie im Gespräch Anforderungen sowohl inhaltlicher als auch formeller Art.
  • Melden Sie Ihre Arbeit beim Prüfungsamt an. Im Anschluss wird Ihnen die konkrete Bearbeitungszeit mitgeteilt (in den Lehramtsbachelorstudiengängen 4 Monate, im Bachelor „Gesellschaftswissenschaften“ 3 Monate und in allen Masterstudiengängen 6 Monate).
  • Sprechen Sie sich mit Ihren Betreuerinnen und Betreuern bezüglich der weiteren Betreuung Ihrer Arbeit ab (Sprechstundentermine, etwaige Teilvorabgaben, und weiteres mehr).

Abgabe

Folgendes ist bei der Abgabe unbedingt zu beachten:

  • Die Bachelor-/Masterarbeit muss in zweifacher Ausführung fristgerecht beim Zentralen Prüfungsamt (ZPA) eingereicht werden – die Bachelor-/Masterarbeit wird nicht bei den Prüfenden selbst oder beim zuständigen Lehrstuhl abgegeben.
  • Wird die Bachelor-/Masterarbeit nicht fristgerecht im ZPA eingereicht, gilt sie als mit „nicht ausreichend“ bewertet.
  • Es müssen zwei gedruckte und gebundene Exemplare eingereicht werden.
  • Die Fachspezifische Prüfungsordnung kann zusätzlich eine PDF-Datei auf einem Datenträger verlangen. Dies ist in der jeweiligen Fachspezifischen Prüfungsordnung in dem Paragraphen „Annahme und Bewertung der Bachelorarbeit“ bzw. „Annahme und Bewertung der Masterarbeit“ geregelt.
  • Zusammen mit den gebundenen Exemplaren muss eine separate schriftliche eidesstattliche Versicherung eingereicht werden. Die eidesstattliche Versicherung muss von den Studierenden handschriftlich unterschrieben werden. Die eidesstattliche Versicherung ist über die Internetseite des Zentralen Prüfungsamtes abzurufen.
  • Falls Studierende das RWTH-Logo verwenden möchten, müssen die entsprechenden Regelungen beachtet werden, die auf der Internetseite das Zentralen Prüfungsamtes veröffentlicht sind.
  • Der Titel der Abschlussarbeit muss dem Titel auf dem Anmeldebogen entsprechen. Sollte eine Änderung des Titels notwendig sein, muss dies vor Abgabe der Abschlussarbeit beim Prüfungsausschuss begründet und beantragt werden. Das Thema und die Aufgabenstellung dürfen dadurch nicht verändert werden.
  • Für Fragen stehen das Zentrale Prüfungsamt oder der zuständige Prüfungsausschuss zur Verfügung.